Baumschutzsatzung abgeschafft – eine vertane Chance

Älterer Obstbaum im Herbst in einem kleinen Vorstadtgarten.

Die Baumschutzsatzung in Bielefeld wurde aufgehoben. Damit entfällt eine Genehmigungspflicht, die viele Grundstückseigentümer als bürokratisch empfunden haben. Bei maßvoller Anwendung hätte sie jedoch auch Chancen für den Erhalt alter Gartenbäume geboten.

Die frühere Satzung hatte eine wichtige Nebenwirkung: Sie wirkte oft wie eine Impulsbremse. Wer einen Baum fällen wollte, musste sich zumindest kurz mit der Entscheidung auseinandersetzen. Diese Hürde fällt nun weg. Damit steigt die Verantwortung der Eigentümer – und auch die der Baumpflegebranche.

Ein Baum verschwindet nicht selten aus Gründen, die eigentlich lösbar wären: zu viel Schatten, zu viel Laub oder die Sorge, dass er zu groß wird. Gerade ältere Gartenbäume prägen den Charakter eines Grundstücks, manchmal auch der ganzen Straße. Spätestens im nächsten heißen Sommer merkt man, was fehlt.

In vielen Fällen lassen sich die eigentlichen Probleme deutlich schonender lösen. Eine fachgerechte Auslichtung, eine Einkürzung oder eine Kombination aus beidem kann Licht in den Garten bringen und die Größe eines Baumes begrenzen. Der Baum bleibt erhalten, spendet weiter Schatten, kühlt den Garten an heißen Tagen und bleibt Lebensraum für Vögel und Insekten. Oft genügt ein guter Schnitt, damit ein alter Gartenbaum noch viele Jahre seinen Platz behalten kann. 

Lassen Sie sich vor einer Entscheidung beraten. Eine Fällung sollte nur aus wichtigen Gründen erfolgen, mit oder ohne Baumschutzsatzung. Und wenn ein Baum weichen muss, sollte an anderer Stelle wieder einer gepflanzt werden. Allein schon für die Lebensqualität.